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   OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14   

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https://dejure.org/2015,27824
OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14 (https://dejure.org/2015,27824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2015 - 5 U 1171/14 (https://dejure.org/2015,27824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 5 U 1171/14 (https://dejure.org/2015,27824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 293
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Krankenhausträgers wegen verzögerter Verlegung eines Patienten mit transitorischer ischämischer Attacke in eine Klinik der Maximalversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 19.08.2014 - 5 U 279/14

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz im

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14
    Zu diesem Procedere hat der Senat sich bereits geäußert, zuletzt in dem auf ein gleichermaßen nicht präsentiertes Gutachten S. gestützten Verfahren 5 U 279/14 OLG Koblenz wie folgt:.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Verfahren 5 U 279/14 OLG Koblenz, in dem die Berufung sich ebenfalls auf ein mündliches "Sachverständigengutachten" Dr. Schindler stützte, die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers zurückgewiesen (Beschluss des BGH vom 20. Januar 2015 - VI ZR 367/14).

  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14
    Der Senat folgt dem Urteil des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2014 - VI ZR 382/12 -, wo es heißt:.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14
    In der Entscheidung BGHZ 159, 245 ff hat der BGH die Auffassung des Berufungsgerichts beanstandet, soweit dieses Sachvortrag der dortigen Klägerin zu einer Behandlungsalternative als neues Vorbringen nicht zugelassen hatte.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14
    Der Hinweis auf die einen Verkehrsunfall betreffende Entscheidung BGHZ 164, 330 geht daran vorbei, dass dort substanzielle Einwendungen durch einen insoweit qualifizierten Privatsachverständigen erhoben waren, der sich in nachvollziehbarer Weise kritisch zum Schadensbild an den beiden am Unfall beteiligten Fahrzeugen geäußert hatte.
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 367/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2015 - 5 U 1171/14
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Verfahren 5 U 279/14 OLG Koblenz, in dem die Berufung sich ebenfalls auf ein mündliches "Sachverständigengutachten" Dr. Schindler stützte, die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers zurückgewiesen (Beschluss des BGH vom 20. Januar 2015 - VI ZR 367/14).
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